Hedenmorgen heeft het Bundesverfassungsgericht van de deelstaat Baden-Württemberg uitspraak gedaan inzake het in Duitsland ingevoerde "Rookverbod voor Horecagelegenheden". Deze heeft het "Rookverbod" voor de deelstaat Baden-Württemberg en Berlijn, in de huidige vorm nietig verklaard.
Nu het huidige "Rookverbod" nietig is verklaard voor de deelstaat Baden-Württemberg en Berlijn, valt er te verwachten dat op zeer korte termijn dit "Rookverbod" ook voor de andere Duitse deelstaten opgeheven zal worden. Indien het "Rookverbod" in geheel Duitsland nietig verklaard zal worden kan dit ook gevolgen hebben voor het "Rookverbod" in andere EU-landen waaronder Nederland.
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Karlsruhe kippt Rauchverbot
Regelungen in Baden-Württemberg und Berlin verfassungswidrig
In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Rauchverbote in beiden Ländern für verfassungswidrig. Die Entscheidung hat Signalwirkung für andere Bundesländer.
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30.07.2008
Zwar gelten die Gesetze vorerst weiter, die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Vom Verbot sind aber bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben. Das Karlsruher Gericht gab damit unter anderem der Klage des Tübinger Gastwirts Uli Neu statt.
Absolutes Rauchverbot zulässig
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Infobox
Wo darf wieder geraucht werden?
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil darf ab sofort wieder in Kneipen geraucht werden,
- die kein zubereitetes Essen anbieten,
- die kleiner als 75 Quadratmeter sind,
- in denen unter 18-Jährige keinen Zutritt haben
- die mit einem Schild als Raucherkneipe gekennzeichnet sind.
Die Gerichtsentscheidung gilt formal für Berlin und Baden-Württemberg. Es hat aber Signalwirkung für andere Bundesländer. Rechtsexperten gehen davon aus, dass Länder, in denen auch Klagen gegen das Rauchverbot anhängig sind, sich nach der Verfassungsgerichtsentscheidung richten, da Karlsruhe die höchste Instanz ist.
Infobox
Aktenzeichen
Bundesverfassungs-gericht 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.
Signalwirkung für weitere Länder
Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vor. Somit hat das Urteil Signalwirkung für die anderen Bundesländer.
Der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßte das Urteil. "Wir freuen uns über diesen Erfolg", sagte der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hamburg, Gregor Maihöfer. In Hamburg sind davon laut Maihöfer mehrere hundert Gaststätten betroffen.
Bron: www.heute.de
Wednesday, July 30, 2008
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